Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen und Bahnen, an Haltestellen und Bahnhöfen

Sehr geehrte Fahrgäste,
 
laut §2 der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)vom 10. Juli 2020 sind Personen, die als Flug- oder Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen und Bahnhöfe nutzen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz in diesen Einrichtungen verpflichtet.
 

Verkehrsbetriebe
Grafschaft Hoya GmbH

Am Bahnhof 1
27318 Hoya

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Fax (04251) 9355-39
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Reisebüro Hoya

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27232 Sulingen

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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 10.00 bis 14.00 Uhr
Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr

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